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ETHistory 1855-2005 | Rückblicke | Verwaltung | ETH-Bibliothek | Benutzung |

Benutzung

Illustrationen

 

Benutzer im Lesesaal, 1957.

Benutzer im Lesesaal der ETH-Bibliothek, 1965.

 

Benutzung und Publikum

Am 7. Dezember 1855 verabschiedete der Schulrat ein erstes Bibliotheksreglement, das Aufschluss gibt über die Benutzung und das Zielpublikum der Bibliothek bei ihrer Gründung. Diesem Dokument ist zu entnehmen, dass zunächst nur sehr eingeschränkte Öffnungszeiten vorgesehen waren. Die Bibliothek sollte nur am Mittwoch und Samstag jeweils von 16 bis 17 Uhr geöffnet sein. Die Bibliothek stand dem Lehrkörper der Hochschule, sowie den Schülern und Zuhörern in eingeschränktem Masse zur Verfügung. Zur Benutzung von Lehrbüchern und wertvollen Werken (v.a. Tafelwerken mit Zeichnungen) gab es ein Lesezimmer.

Schon im Dezember 1855 beschloss die Bibliothekskommission, dass das Lesezimmer der Bibliothek jeden Werktagabend während 3 Stunden geöffnet sein sollte. Die eingeschränkten Öffnungszeiten erwiesen sich sehr schnell als nicht praktikabel, weshalb sie 1858 massiv erweitert wurden. Nun stand das Lesezimmer „ täglich, mit Ausnahme des Sonntages und der Zeit der Bücherrevision, Vormittags im Sommer von 8 bis 12, im Winter von 9 bis 12 und Nachmittags von 3 bis 7 Uhr (in den Ferien Vormittags von 8 bis 12 Uhr) zur Benutzung offen.“ Das Reglement gibt auch einen Einblick in die Organisation der Benutzung: „Für jedes ausgeliehene einzelne Werk wird vom Empfänger ein Empfangschein ausgestellt. Diese Scheine werden sämmtlich in ein eigenes Buch eingetragen und nach dem Alphabet der Aussteller geordnet und aufbewahrt.“ Und: „In dem Lesezimmer darf weder geraucht noch laut gesprochen werden.“
Diese Bestimmungen wie auch die Öffnungszeiten galten bis in die 1920er Jahre. Der Kreis der Benutzenden war noch immer auf das Personal und die Studierenden des Polytechnikums eingeschränkt. Dozenten der benachbarten Universität und auf deren Empfehlung auch die Studierenden waren ebenfalls zugelassen.

In einem Artikel in der Neuen Zürcher Zeitung heisst es noch 1929: „Die Bibliothek der E. T. H. ist als spezielle Schulbibliothek gegründet worden und ist dies auch heute noch in erster Linie.“ Doch das Interesse der Öffentlichkeit, allen voran von Absolventen des Polytechnikums, die nun in der Industrie oder in der Verwaltung tätig waren, an technischer Literatur nahm zu und damit auch die Forderung nach erleichterter Benutzung der Bestände. Ende der 1920er Jahre konnte man das Benützungsrecht mit Hilfe der Garantie einer Firma, einer akademischen Vereinigung oder einer Gemeindeverwaltung erlangen. Als Gebühr war in diesen Fällen ein Jahresbeitrag von Fr. 5.- vorgesehen. Die Einschränkungen wurden in erster Linie mit Sicherheitsaspekten begründet. Aber bereits jetzt war es möglich, sich die gewünschten Bücher mit einer schriftlichen Bestellung auf dem Postweg oder über eine lokale Bibliothek zukommen zu lassen. Sollte ein Werk von zwei Seiten zugleich gewünscht werden, so hatte der Angehörige der ETH den Vorrang, „denn für diesen ist die Bibliothek in erster Linie da.“

In Kürze folgen hier noch Zahlen zur Benutzung der ETH-Bibliothek.

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