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Die Generalsekretäre der GEP

Wohl vertraten in der Geschichte der GEP die Präsidenten und Vizepräsidenten die Gesellschaft gegen aussen, sie standen im Rampenlicht, sie waren die Gesprächspartner der Schulleitung und hatten den Dialog mit den Mitgliedern in aller Welt zu führen. Die wahre Macht der Gesellschaft lag allerdings in den Händen des Generalsekretärs. Dieser zog die Fäden bezüglich der Stossrichtung von Aktionen, die zur besseren Verankerung der Alma Mater in Wirtschaft und Gesellschaft beitragen sollten, er traf die notwendigen Vorkehrungen zur Sensibilisierung der GEP-Mitglieder und er verfasste alle Protokolle sowie Tätigkeitsberichte. Die Aufgaben, die der Generalsekretär zu bewältigen hatte, nahmen im Laufe der 1950er Jahre derart zu, dass anlässlich der 55. Generalversammlung der GEP vom 23. Juni 1962 beschlossen wurde, das Amt des Generalsekretäs auf zwei Funktionsträger aufzuteilen: der 1. Generalsekretär sollte fortan für die Belange des GEP-Sekretariates verantwortlich zeichnen, der 2. Generalsekretär als Quästor - d.h. Protokollführer - agieren. Diese Lösung wurde bis zur Umwandlung der GEP in die ETH Alumni beibehalten, danach wurden die Funktionen der zwei Generalsekretäre durch die neustrukturierte „Geschäftsstelle“ abgelöst.

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© 2005 ETH Zürich | 16.9.2005 | !!! Dieses Dokument stammt aus dem ETH Web-Archiv und wird nicht mehr gepflegt !!!