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Der Vorstand der GEP bzw. der ETH Alumni

In der Zusammensetzung des „Vorstandes“ der ETH Alumni hat sich gegenüber demjengen der GEP einiges verändert. Bei der GEP setzte er sich aus dem Präsidenten / der Präsidentin, zwei Vizepräsidenten, einem bzw. zwei Generalsekretären, dem Quästor sowie einem / einer bis drei Beisitzern / Beisitzerinnen zusammen. Je ein Sitz war zudem ex officio für einen / eine Vertreter / Vertreterin der Schulleitung und der A3E2PL, der Schwester-organisation der GEP an der ETH Lausanne ad personam vorgesehen. Bei den ETH Alumni sind heute nur noch Präsident / Präsidentin, Quästor / Quästorin sowie Vertreter / Vertreterin der ETH-Schulleitung statutarisch festgelegt, die Funktionen der übrigen, bis zu sieben weiteren Mitglieder des Vorstandes, sind nicht näher umschrieben.

Bei den ETH Alumni besteht auch weiterhin dieselbe Amtszeitbeschränkung auf 12 Jahre für Präsident / Präsidentin und übrige Vorstandsmitglieder wie bei der früheren GEP. Der Vorstand stellt die Leitung der Vereinigung sicher und ist für alle operativen Tätigkeiten zuständig, die nicht statutarisch einem anderen Organ zugewiesen sind. Über die Jahre haben die Chargen im Vorstand ihr Profil gewechselt: Während früher die klare Abgrenzung der zugewiesenen Aufgaben gegeneinander im Vordergrund stand, wird heute mehr Gewicht auf situative Flexibilität gelegt oder, einfacher ausgedrückt, die Vorstandsmitgliedern übernehmen je nach Bedarf zeitlich limitierte ad hoc-Aufträge.

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© 2005 ETH Zürich | 16.9.2005 | !!! Dieses Dokument stammt aus dem ETH Web-Archiv und wird nicht mehr gepflegt !!!