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Externe Seminarwochen

In den Fachsemestern der Pharmazieausbildung werden seit 1970 jeweils im Januar externe Seminarwochen in den Schweizer Alpen durchgeführt. Die ursprünglich als „Arbeitsskilager“ bezeichneten Veranstaltungen kamen auf Anregung der Studierenden zustande, die mit dem Wunsch einer Verlängerung des damals durchgeführten Ski Weekends (Chesa Selfranga in Klosters) an den Institutsvorsteher (Prof. Dr. J. Büchi) herantraten. Prof. Büchi akzeptierte den Vorschlag unter der Bedingung, dass neben sportlichen auch wissenschaftliche Veranstaltungen durchgeführt würden. Daraufhin haben Dozierende, Assistierende und Studierende die Zielsetzungen und Aufgaben der geplanten Veranstaltung erarbeitet. Als Hauptziele festgelegt wurden (a) die interdisziplinäre Behandlung eines bestimmten Gebietes der pharmazeutischen Ausbildung sowie (b) die Förderung des persönlichen, kameradschaftlichen, ungezwungenen Kontaktes zwischen Studierenden, Assistierenden, Doktorierenden und Professoren bzw. Professorinnen. Damit war der Grundstein für eine Veranstaltung gelegt, die seither zu einer Tradition für die Pharmazie an der ETHZ geworden ist.

Die Programme der Seminarwoche haben sich im Laufe der Zeit stark verändert. Während zu Beginn neben Vorträgen der Fachprofessoren insbesondere die Studierenden ihre in den Praktika an der ETH durchgeführten Arbeiten präsentierten und diskutierten, wurden in späteren Jahren immer häufiger Gastreferentinnen und -referenten eingeladen. Heute unterscheidet sich die Seminarwoche kaum mehr von einer Fortbildungsveranstaltung für Apotheker oder Apothekerinnen. Die Seminarwoche erlebte wie jede andere ähnliche Veranstaltung auch Höhe- und Tiefpunkte. Zu den Höhepunkten ist sicher die zehnjährige Periode im Kulturzentrum des Engadins, im Hotel Laudinella in St. Moritz, zu erwähnen. Preis-/Leistungsverhältnis, Vortragssaal, Selbstbedienungsrestaurant, Kellerraum Mürütsch sowie die nahen Skigebiete von Corviglia und Corvatsch boten einen idealen Hintergrund für eine erfolgreiche Woche. Tiefpunkte waren 1979 das Verbot der damaligen ETH-Schulleitung unter Präsident Prof. H. Ursprung zur weiteren Durchführung der Woche (siehe Annex: Auszüge aus Briefwechsel mit der Schulleitung) sowie ein Brief eines Studenten an den Rektor Prof. H. von Gunten, in dem die Seminarwoche wegen ihres obligatorischen Status kritisiert wurde. Beide Probleme konnten nach längeren Auseinandersetzungen gelöst werden. Das Verbot wurde wieder aufgehoben und die Klage beim Rektor durch die Aufnahme der Seminarwoche in den Normalstudienplan gegenstandslos.

Von 1970 bis 2005 fanden 36 externe Seminarwochen statt. Sie wurden von einem jährlich neu gewählten studentischen Organisationskomitee mit grossem Einsatz und Erfolg organisiert. Aus der nachfolgenden Zusammenstellung kann entnommen werden, dass sowohl die Auswahl der Veranstaltungsorte wie auch die behandelten Themenkreise vielfältig waren. Die Arbeitswochen sind dank ihrer Interdisziplinarität, der Auswahl von erstklassigen Referentinnen und Referenten sowie der Kontaktmöglichkeiten eine grosse Bereicherung für das Pharmaziestudium. Sie wurden später von weiteren Pharmazieschulen übernommen, zuerst an der Universität Bern, dann in Basel und im sog. 3ème Cycle der Universitäten Lausanne und Genf.

1. 1970
Zinal Diverse Themenkreise
2. 1971
Laax Einführung in die Ph. Helv. VI
3. 1972
Klosters Vom Naturstoff zum Arzneimittel
4. 1973
Leysin Chemotherapeutica
5. 1974
Churwalden Dermatika
6. 1975
Fiesch Vom Naturstoff zum Arzneimittel
7. 1976
Andermatt Enzyme in der Pharmazie
8. 1977
Schuls Qualitätskontrolle und -sicherung in der Apotheke
9. 1978
St. Moritz Interaktionen/Inkompatibilitäten
10. 1979
St. Moritz ZNS-aktive Substanzen
11. 1980
St. Moritz Neue Verfahren und Probleme der Arzneiformung
12. 1981
St. Moritz Krebstherapie
13. 1982
St. Moritz Rheumatische Erkrankungen
14. 1983
St. Moritz Tropenkrankheiten
15. 1984
St. Moritz Hautkrankheiten und ihre Behandlung
16. 1985
St. Moritz Medikation in verschiedenen Altersphasen
17. 1986
St. Moritz Sport und Pharmazie
18. 1987
St. Moritz Dermatika
19. 1988
Villars Perspektiven in der Pharmazie
20.
1989
Zinal Sucht- und Dopingmittel
21.
1990
Les Diablerets Blutspiegel: Kinetik - Bedeutung - Anwendung
22.
1991
Wengen Dermatika und Kosmetika
23.
1992
Zinal Pharma-Peptide und Pharma-Proteine
24.
1993
Villars Entwicklungstendenzen im Bereich biogener Arzneimittel
25.
1994
Pontresina Theorie der Arzneimittelwirkung und ihre Umsetzung
26.
1995
Meiringen Zell- und Molekularbiologie
27.
1996
Meiringen Denken, Lernen, Wissen, Lehren
28.
1997
Saas Fee Moleküle und Erkrankungen
29.
1998
Saas Fee Immunsystem, Immunität, Immunisierung
30.
1999
Lenzerheide Pharmazeutische Wissenschaften – Ansichten und Einsichten
31.
1999/2000
Engelberg Quo vadis? Gesundheitswesen 2000
32.
2001
Lenzerheide Prävention und Therapie
33.
2002
Pontresina Grenzen der Therapie
34.
2003
Meiringen Karriere in den Life Sciences
35.
2004
Pontresina From Genetics to Patients
36.
2005
Grindelwald New Drugs for the Brain

Annex: Auszüge aus Briefwechsel mit der Schulleitung der ETHZ

Auszug aus Brief vom 15. Februar 1979: Schulleitung (gez. Dr. E. Freitag) an den Vorstand der Abt. V, Prof. O. Sticher
„Es würde in der heutigen Situtation weder von den Parlamentariern noch von den massgeblichen Stellen in Bern (Eidgenössisches Parlament, Finanzverwaltung) und der breiten Öffentlichkeit verstanden, wenn wir zu einer Verlegung eines Teils des Unterrichtes an Wintersportorte Hand böten. Diese Schlussfolgerung ist unvermeidlich, wenn wir die Wirkung unseres Verhaltens nach aussen bedenken. Die uns betreffenden Protokolle der parlamentarischen Kommissionen wie auch die Abstimmung über das Hochschulförderungsgesetz bieten hiezu deutliche Hinweise.
Was immer an Positivem über ein solches Arbeitskilager angeführt werden kann, es schafft die Tatsachen nicht weg, dass die teure Infrastruktur in Zürich während dieser Woche brach liegt und dass die Institutsmitarbeiter, die auf eine 44-Stundenwoche verpflichtet sind, in dieser Zeit bedeutend weniger arbeiten. Und jedermann wird noch einwenden, weshalb die Abt. V keine interdisziplinäre Studienwoche in Zürich veranstalte, wenn diese so wertvoll sei?“

Auszug aus Brief vom 26. Februar 1979: Prof. O. Sticher an den ETH-Präsidenten Prof. H. Ursprung
„Die Fachdozenten und der Abteilungsrat vom 22. Februar 1979 haben das Schreiben der Schulleitung vom 15. Februar 1979 eingehend diskutiert und können mit der vorgebrachten Argumentation der Schulleitung nicht einig gehen. Ich habe deshalb im Auftrag des Abteilungsrates unsere Sorgen der Vorständekonferenz vom 22. Februar vorgebracht um die Ansicht anderer Abteilungen zu dieser Veranstaltung der Abteilung V zu erfahren. Die Reaktion einzelner Vorstände hat dabei gezeigt, dass die Abteilung V mit einer solchen Veranstaltung einen positiven Beitrag zu einem vielseitigen Studium erbringt.
Ich möchte einige Argumente des Briefes kurz erwähnen, welche die Fachdozenten und der Abteilungsrat diskutiert haben und nicht verstehen können. Wir glauben kaum, dass Öffentlichkeit und Parlamentarier in der heutigen Zeit, in welcher eine individuelle Ausbildung eindeutig zu kurz kommt, nicht verstehen können, wenn trotz mangelnder Mittel versucht wird, der Vermassung durch persönliche Kontakte entgegenzutreten. Ob diese nun an einem Wintersportort zustande kommen oder bei einer Exkursion im Sommer scheint uns unbedeutend. Wir sind vielmehr überzeugt, dass durch solche Bemühungen die Wirkung unseres Verhaltens nach aussen nicht ein negatives sondern ein positives Bild darstellt.
Falls das Unverständnis von Seiten der Parlamentarier nur von einem finanziellen Gesichtswinkel aus zu verstehen wäre, möchten wir darauf hinweisen, dass die ganze Studienwoche 1979 die ETH bzw. den Staat nichts gekostet hat (mit Ausnahme einiger Stipendien aus dem Barth-Fonds und zur Bezahlung von 2 Gastdozenten aus dem Abteilungskredit).
Was die teure Infrastruktur des Pharm. Institutes angeht, so liegt diese auch bei der Durchführung einer interdisziplinären Studienwoche ähnlicher Art in Zürich brach. Eine solche liesse sich sicher durchführen, wobei allerdings einer der Hauptzwecke, nämlich die Pflege vermehrter kameradschaftlicher Kontakte zwischen Studierenden, Assistenten, Doktoranden und Dozenten verloren ginge.
Der Einwand, dass Assistenten, die auf eine 44-Studenwoche verpflichtet sind, in dieser Zeit bedeutend weniger arbeiten, möchten wir wie folgt entkräften: Wie aus den wissenschaftlichen Programmen hervorgeht, beträgt die tägliche Vortragszeit 4-5 Stunden. Daneben werden aber auch wissenschaftliche Diskussionen und persönliche Kontakte intensiv gepflegt. Falls die Schulleitung die im Brief vertretene Ansicht über die Arbeitszeit der Assistenten wirklich derart peinlich genau gehandhabt haben will, müssten in Zukunft die Assistenten auch für ihre häufig geleistete Überzeit bezahlt werden oder diese kompensieren können.“

Auszug aus Brief vom 16. März 1979: Schulleitung (gez. Dr. E. Freitag) an den Vorstand der Abt. V, Prof. O. Sticher
„Aufgrund Ihres Schreibens vom 26. Februar hat sich die Schulleitung an ihrer letzten Sitzung nochmals mit dieser Angelegenheit befasst. Die Wiederholung der Diskussion mit den bereits bekannten Argumenten hat zwar an der generellen Beurteilung nichts geändert, doch möchten wir auf die Möglichkeit hinweisen, das Arbeitsskilager in den Semesterferien durchzuführen.
Anlässlich des bevorstehenden Besuches der Finanzkommission bietet sich vielleicht Gelegenheit, über solche Studienwochen zu sprechen. In der ETH bezweifelt sicher niemand, dass ein Arbeitsskilager besonders geeignet ist, die persönlichen Kontakte zwischen den Hochschulangehörigen zu fördern, aber es gibt auch hier in Zürich Möglichkeiten dazu, die allgemein zu wenig wahrgenommen werden.“

Auszug aus Brief vom 18. Mai 1979: Prof. O. Sticher an den Schweizerischen Schulrat
„Im Namen der Abteilung für Pharmazie rekurriere ich gegen die negativen Entscheide der Schulleitung der ETH Zürich (Briefe von Dr. E. Freitag vom 15. Januar und 16. März 1979) in der Angelegenheit Arbeitsskilager (inderdisziplinäre Studienwoche) und bitte den Schweiz. Schulrat um Wiedererwägung.
Ich erlaube mir kurz im Folgenden die Stellungnahme der Schulleitung vom 16. März zu entkräften. Für eine weitere Durchführung dieser Veranstaltung kommt aus folgenden Gründen nur der Januar in Frage:
1. Ab ca. 10. Februar bis Ende März/anfangs April finden an der Abteilung V praktische und mündliche Prüfungen statt. Während dieser Zeit könnten nur einzelne Dozenten oder Assistenten an der Veranstaltung teilnehmen.
2. Nur im Januar ist es möglich für eine Gruppe von ca. 150-170 Personen eine Hotelunterkunft zu vernünftigen Preisen zu finden.
Aus diesen Gründen kommen die von der Schulleitung vorgeschlagenen Semesterferien für die Durchführung eines Arbeitsskilagers nicht in Frage.
Mit der ETH Zürich als Tagungsort einer solchen interdisziplinären Woche scheinen uns wesentliche Teile der Zielsetzungen in Frage gestellt:
1. Dozenten, Assistenten und Studenten können sich nicht in gleicher Weise von den täglichen Beanspruchungen freihalten, womit der intensive interdisziplinäre Charakter gefährdet wäre.
2. Die Erfahrung hat uns gezeigt, dass tiefere persönliche und kameradschaftliche Kontakte nur in einer räumlich und zeitlich geschlossenen Umgebung zustande kommen.
Über die detaillierten Argumente unsererseits und die Gegenargumente der Schulleitung wollen Sie sich bitte mittels beiliegender Korrespondenz orientieren.“

Auszug aus Brief vom 30. Mai 1979: Schweizerischer. Schulrat (Sekretär Dr. J. Fulda) an ETH-Präsident Prof. H. Ursprung
„Mit Eingabe vom 18. Mai 1979 erhebt der Vorstand der Abteilung für Pharmazie Beschwerde gegen den Entscheid der Schulleitung der ETHZ, wonach die Bewilligung für ein Arbeitsskilager der Abt. V als Teil des Unterrichts gemäss Normalstudienplan vorläufig nicht mehr erteilt werden kann. Wir ersuchen um Zustellung Ihrer Beschwerdeantwort bis zum 2. Juli 1979.“

Auszug aus Brief vom 5. Juli 1979: Beschwerdeschrift von ETH-Präsident Prof. H. Ursprung an den Schweiz. Schulrat
„Hauptantrag ‚“Es sei auf die Beschwerde nicht einzutreten“ und Eventualantrag „Die Beschwerde sei abzuweisen.“ Auf den Inhalt dieses 8-seitigen juristischen Elaborats kann hier nicht eingegangen werden.

Auszug aus Brief vom 9. September: Prof. O. Sticher an den Schweizerischen Schulrat
„Mit grossem Erstaunen habe ich die Beschwerdeantwort des ETH-Präsidenten gelesen und versucht mich damit auseinanderzusetzen, wobei mir als juristischer Laie etliches unklar geblieben ist. Es ist mir nicht möglich eine Replik gegen eine von einem Juristen verfasste Beschwerdeantwort zu erstellen. Falls der Schweiz. Schulrat der Ansicht ist, dass ich im Namen der Abt. V auf die aufgeworfenen rechtlichen Fragen eingehen soll, verlange ich, dass mir als Abteilungsvorstand ebenso wie dem ETH-Präsidenten ein Jurist zur Verfügung gestellt wird. Ich kann mich dabei des Gedankens nicht erwehren, dass dann zwei von der ETH finanzierte Juristen zu ausschliesslich die Ausbildungsform betreffenden Fragen gegeneinander zu argumentieren hätten. Dies würde die angespannte finanzielle Lage weit mehr beeinträchtigen, als dies die erwähnten Beiträge an vergangene Arbeitsskilager taten. Da es meiner Ansicht nach bei der Beurteilung unseres Rekurses an den Schweiz. Schulrat nicht um juristische Probleme geht, sondern um pädagogische, habe ich bisher lediglich als Fachdozent ohne juristische Kenntnisse unser Anliegen formuliert.
Ich ersuche Sie vor einem endgültigen Beschluss eine Delegation der Abteilung V zu einer Aussprache zu empfangen.“

Auszug aus Brief vom 11. September: Prof. P. Waser, Rektor der Universität Zürich, an den Präsidenten des Schweizerischen Schulrats, Prof. M. Cosandey
„Über die Wünschbarkeit eines besseren Kontaktes mit den Studenten, besonders bei der rapid zunehmenden Zahl der Pharmaziestudenten, gibt es wohl nichts zu diskutieren. Auch die Möglichkeit, ein ganz spezifisches Thema während einer Woche eingehend zu behandeln, ist nach vielen Unterrichtsplänen in Mittelschulen wie in Hochschulen wünschenswert. Wenn ein solcher Kontakt nun während des Semesters in den Bergen möglich ist, gleichzeitig mit dem kameradschaftlichen Erlebnis des Wintersportes, glaube ich, dass die erstgenannten Ziele optimal erreicht werden. Die Abteilung V hat in den letzten 10 Jahren mehrere solche Arbeitswochen in den Alpen durchgeführt, alle mit einem Bildungserfolg und gleichzeitig einem verbesserten Kontakt unter den Studenten und späteren Trägern einer wichtigen Berufsgruppe im Medizinalsektor. Das gleiche Ziel wird auch bei anderen Berufsgruppen, z.B. bei den Medizinstudenten, in dieser Weise verfolgt. Es finden Reisen sogar ins Ausland statt und der Besuch von wichtigen Kliniken unter der Leitung der Fachvertreter. Wenn es in der heutigen Zeit der Vermassung der Hochschulen überhaupt eine Massnahme gibt, die dem entgegenwirken kann, so wäre es gerade diese.
Am meisten überrascht hat mich in der Beschwerdeantwort der ETH Zürich die lange rechtliche Auseinandersetzung am Anfang, welche ich erstens einmal nicht verstehe und zweitens als unwesentlich betrachte, besonders dann, wenn sich eine Dozentengruppe einer Hochschule mit der Hochschulleitung über eine Lehrveranstaltung bespricht. Da sollte jede Möglichkeit der gegenseitigen Aussprache gewahrt sein. Ich lege Wert auf die Feststellung auch als Rektor einer grossen Universität, in der ähnliche Probleme vorkommen. Ausserdem hat es mich überrascht, dass in der Beschwerde von Seite 5 an nur noch von Skilager gesprochen wird, was beim Leser einen falschen Eindruck auslösen kann. Ein solches Vorgehen kann als tendenziös bezeichnet werden.
Ich möchte aber nicht den Entscheidungen des Schulrates vorgreifen, fühle mich jedoch verpflichtet, ihn sachlich über Ziel und Erfolg des Arbeitsskilagers zu unterrichten. Die Entscheidung wird mit Sicherheit in weiten Kreisen grosses Interesse wecken, besonders da alle Hochschulen immer wieder nach den Möglichkeiten suchen, den Kontakt zwischen Dozenten und Studenten zu verbessern und auch die Isolierung einzelner Studenten zu bekämpfen.“

Einladung des Vorstandes der Abteilung V an die Schulratssitzung vom Oktober 1979
Eine Einladung vom Schweiz. Schulrat erfolgte für die Schulratssitzung im Oktober 1979. An dieser Sitzung konnte der Vorstand der Abt. V mündlich Stellung nehmen und Fragen der Schulratsmitglieder beantworten. Der Vorstand der Abt. V wurde aufgefordert, die Sachlage nochmals mit dem ETH-Präsidenten zu diskutieren und eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Auszug aus Brief vom 30. November 1979: Prof. O. Sticher an den ETH-Präsidenten Prof. H. Ursprung
„Ich beziehe mich auf das Gespräch vom 22. November in Ihrem Büro (anwesend: Prof. Ursprung, Dr. Freitag, Dr. Denzler, Prof. Sticher) und halte fest, dass das Arbeitsskilager der Abteilung V unter folgenden Bedingungen von der Schulleitung bewilligt wird:
1. Keine Kostenfolge für die ETHZ
a. Es dürfen keine Dienstreiseentschädigungen für Professoren, Assistenten, Mitarbeiter etc. beansprucht werden.
b. Von Seiten der Abteilung V wird freiwillig auf eine Eingabe um finanzielle Unterstützung zu Gunsten der Studenten verzichtet.
c. Studenten in schlechteren finanziellen Verhältnissen können sich weiterhin in begründeten Fällen mit dem dafür vorgesehenen Formular um ein Exkursionsstipendium bewerben.
d. Der Abteilungskredit V darf auch zur Bezahlung von Gastdozenten des Arbeitsskilagers verwendet werden. Falls notwendig dürfen zur Bezahlung von Gastdozenten auch weitere Kredite (z. B. des Pharm. Institutes oder andere Kredite der ETHZ) beansprucht werden.
2. Ferienfrage: Den von der ETHZ besoldeten Assistenten/wiss. Mitarbeiter werden bei Teilnahme am Arbeitsskilager 50%, d.h. 2 1/2 Tage an den Ferien abgezogen.
3. Versicherungsfrage: Während des Arbeitsskilagers sind nur Studierende und Doktoranden, welche Mitglied der Krankenkasse beider Hochschulen sind, automatisch gegen Krankheit und Unfall versichert. Alle anderen Teilnehmer müssen eine private Versicherung haben bzw. während dieser Zeit abschliessen.
4. Zeitpunkt des Arbeitskilagers: Das Arbeitsskilager kann wie bisher eine Woche im Januar stattfinden.

Weiteres Vorgehen:
1. Die Abteilung V zieht ihre Beschwerde beim Schweiz. Schulrat zurück.
2. Die Abteilung V soll prüfen, inwieweit Exkursionen, Arbeitskilager oder ähnliche Veranstaltungen in den Normalstudienplan hinein genommen werden können, damit die Versicherungsfrage klar geregelt ist.
3. Von der Abteilung V wird wie bisher eine Eingabe an die Abteilung Finanzen und Personal der ETHZ mit Beilage von Arbeitsprogramm und Teilnehmerverzeichnis gemacht. Aufgrund dieser Eingabe wird wie bisher eine schriftliche Bewilligung zur Durchführung erteilt.“

Auszug aus Brief vom 14. Januar 1980: ETH-Präsident Prof. Ursprung an Prof. O. Sticher
„Ich komme zurück auf Ihr Schreiben vom 30. November 1979 und bestätige hiermit ausdrücklich und offiziell, dass die von Ihnen untern den Ziffern 1-4 aufgeführten Bedingungen zutreffen und die Durchführung weiterer Arbeitsskilager bei Einhaltung dieser Bedingungen bewilligt ist.
Auch bin ich mit Ihren Vorschlägen über das weitere Vorgehen einverstanden und bitte, zu veranlassen, dass nunmehr die Beschwerde beim Schweizerischen Schulrat zurückgezogen wird.“

Auszug aus Brief vom 17. Januar 1980: Prof. O. Sticher an den Schweizerischen Schulrat
„Ich teile Ihnen mit, dass ich im Namen der Abteilung für Pharmazie (Beschluss des Abteilungsrates vom 10. Dezember 1979) die Beschwerde vom 18. Mai 1979 betreffend das Arbeitsskilagers der Abteilung für Pharmazie hiermit zurückziehe.
Wie Sie aus beiliegender Briefkopie an ETH-Präsident Prof. Ursprung ersehen können, hat eine Besprechung im November zu einem vom Abteilungsrat V akzeptierten Kompromiss geführt.“

Auszug aus dem Protokoll des Schweiz. Schulrates vom 21. Januar 1980
„Mit Eingabe vom 18. Mai 1979 erhob der Beschwerdeführer Verwaltungsbeschwerde beim Schweiz. Schulrat gegen den Entscheid der Schulleitung der ETHZ vom 15. Februar bzw. 16. März 1979, wonach die Bewilligung zur Durchführung eines Arbeitsskilagers der Abteilung für Pharmazie nicht mehr bewilligt werde. Mittlerweile haben sich die Parteien auf einen neuen Durchführungsmodus des Arbeitsskilagers geeinigt, der in einem Brief des Beschwerdeführers an die Vorinstanz vom 30. November 1979 festgehalten und von der Vorinstanz mit Brief vom 14. Januar 1980 bestätigt wurde. Aufgrund dieser Einigung zog der Beschwerdeführer seine Beschwerde mit Zuschrift vom 17. Januar 1980 zurück.
Danach wird verfügt:
Von der Einigung der Parteien über die weitere Durchführung des Arbeitsskilagers der Abteilung für Pharmazie, festgehalten im Brief des Vorstandes der Abteilung für Pharmazie an den Präsidenten der ETHZ vom 30. November 1979 und vom Präsidenten der ETHZ mit Schreiben vom 14. Januar 1980, sowie vom Rückzug der Beschwerde wird Vormerk genommen, und das Verfahren wird als dadurch gegenstandslos geworden abgeschrieben.“

Brief vom 18. Februar 1980: Vorstand des APV an Prof. O. Sticher
„Im Namen der Fachsemester und im Auftrag der APV-GV möchten wir uns bei Ihnen für Ihr Eintreten und Ihren Kampf mit den Hochschulbehörden um das Arbeitsskilager 1980 herzlich bedanken. Wir sind überzeugt, dass der grösste Teil der Studenten in den Fachsemestern das Arbeitsskilager sehr schätzt (Umfragebogen!) und es als positiver Beitrag zum Pharmaziestudium anzusehen ist.“

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