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Die Renaissance der Autonomie

"Die Autonomie und Selbstverwaltung der Hochschulen geht zu Ende", erklärte der konservative deutsche Philosoph Helmut Schelsky 1969. Drei Jahrzehnte später feierte die universitäre Autonomie eine betriebswirtschaftliche Auferstehung, auch an der ETH.

Der Begriff "Autonomie" ist schillernd, hat eine lange und verwickelte Geschichte und kann ganz unterschiedliche Dinge meinen – die Freiheit der Lehre gegenüber dogmatischen Wünschen des Staates, die Freiheit der Forschung gegenüber den Vorgaben des Mäzens oder Sponsors, die Freiheit des Lernens gegenüber dem Programm der Schule, und schliesslich die Freiheit des Haushalts, die man auch als unternehmerische Freiheit der universitären Leitung bezeichnen könnte.

Der mechanische Fliehkraftregler. Budgetäre Autonomie macht eine Vielzahl von Controlling und Feedback-Technologien (Datenbankauszüge, Evaluationen, Peer reviews, Berichte und Begehungen) notwendig, um sowohl ein ungewolltes Grounding wie ein wildes Abheben der Institution zu verhindern.
Der mechanische Fliehkraftregler. Budgetäre Autonomie macht eine Vielzahl von Controlling und Feedback-Technologien (Datenbankauszüge, Evaluationen, Peer reviews, Berichte und Begehungen) notwendig, um sowohl ein ungewolltes Grounding wie ein wildes Abheben der Institution zu verhindern.
Entsprechend vielfältig sind die Einsatzmöglichkeiten des Begriffs. Kulturpessimistische Philosophen wie Schelsky konnten schon lange davon ausgehen, dass es mit der Autonomie als "Einsamkeit und Freiheit" des akademischen Subjekts ein Ende haben musste. Denn jedes an der Hochschule forschende Subjekt wurde vom zunehmenden "Betriebscharakter" der Universität des 20. Jahrhunderts gestört.

Die Soziologen waren mit dieser Sicht der Dinge durchaus einverstanden und verhandelten in der Wissenschaftsforschung den Untergang universitärer Autonomie und akademischer Freiheit unter den Stichwörtern Politisierung, Ökonomisierung und Mediatisierung der Hochschule. Im Gegensatz dazu stand die Einschätzung jener, die nicht vom drohenden Autonomieverlust sprachen, sondern vielmehr grosse Hoffnungen auf zukünftige Autonomiegewinne setzten. Die Advokaten des new public management verstanden Autonomie als Budgetautonomie und sahen darin eine Grundvoraussetzung für unternehmerisches Handeln an der Hochschule. Und weil sie im neoliberalen Trend der 1990er-Jahre unternehmerische Freiheit mit Effizienz gleichsetzten, stand Autonomie auch für Flexibilisierung und adäquaten Einsatz der Mittel.

Fast nebenher vermochte diese Rede über Autonomie für manche Hochschulpolitiker und Professoren einen fringe benefit abzuwerfen. Sie liess nämlich ein Thema obsolet werden, welches die Hochschule seit dem Referendum gegen das ETH-Gesetz verfolgte – die Frage nach der Mitsprache. Diese wurde im ETH-Rat noch Mitte der 1980er-Jahre als "Kriegsschauplatz" des zukünftigen Hochschulgesetzes angesehen. Die Autonomie offerierte hier eine elegante Lösung. In einer autonomen Institution, die aus lauter teilautonomen, untergeordneten Organisationseinheiten (Departemente, Institute, Professuren, Dienstzweige) bestand, konnte sich die Autonomie gewährende Instanz auf den Standpunkt stellen, die optimale Entscheidungseffizienz sei in jedem Fall einzeln zu bestimmen. Ein solches mehrstufiges System von autonomen Organisationseinheiten liess also generalisierte Ansprüche auf Mitsprache wirkungslos abperlen.

Angesichts der Vielfalt der Anwendungsformen des Begriffs ist die Frage, ob die Hochschule nun wirklich und zunehmend fremdbestimmt sei, ihre Autonomie also zu Ende gehe, nicht die produktivste Frage. Man tut gut daran, den Autonomiebegriff bis heute als ein breites, durchaus widersprüchliches und ambivalentes diskursives Angebot zu verstehen, mit dem sich die Entscheidungs- und Abhängigkeitsverhältnisse der Universität nach innen und nach aussen ordnen und gestalten lassen.

Am erfolgreichsten war der Begriff wahrscheinlich in jenen Reden, in denen Autonomie als bedrohtes Gut eingesetzt wurde. Egal, ob sich die Debatte um das Entstehen einer Grossforschung drehte, welche die Koordination vieler Interessenträger erforderlich machte, ob man gerade Auftragsforschung, Ressortforschung oder Beratungsmandate thematisierte, ob man die Schuldzuweisung einer Industrie zurückweisen wollte, die ihre Strukturprobleme gerne als Versagen des nationalen Bildungssystems gedeutet wissen wollte, ob die mit dem Hochschulwachstum verbundene steigende Unübersichtlichkeit der universitären Verwaltungen oder der Bedeutungszuwachs staatlicher Wissenschaftspolitik zum Problem wurde – immer konnte man bequem auf die Gedankenfigur der bedrohten Autonomie zurückgreifen, um sich selber vor Angriffen zu schützen. Autonomie war ein ungemein handlicher Begriff.

Für die ETH, die seit ihrer Gründung als Regiebetrieb der Bundesverwaltung geführt wurde, stellte Autonomie aber immer auch ein Versprechen an die Zukunft dar. Dann liess sie sich mit Selbstbestimmung, Selbstverwirklichung und Eigenverantwortung, ja unternehmerischer Eigeninitiative gleichsetzen und als positiv konnotiertes Ziel formulieren.

"Die ausserordentliche Dynamik", behauptete Bundesrat Flavio Cotti am ETH-Tag 1987, "mit der sich unsere Welt verändert, verlangt von unseren Bildungs- und Forschungseinrichtungen eine grosse Flexibilität und Anpassungsfähigkeit, damit sie mit den wichtigsten Entwicklungen Schritt halten können. Es gilt, die beschränkt verfügbaren Mittel möglichst optimal einzusetzen, so dass Lehre und Forschung den Landesbedürfnissen und dem internationalen Qualitätsstandard entsprechen. ... Um diese Anforderungen erfüllen zu können, benötigen sie eine weitgehende Autonomie, die ihnen genügenden, rasch auszuspielenden Manövrierraum sichern soll" (Cotti 1987, 6).

Das waren damals, wenige Tage vor der Veröffentlichung einer bundesrätlichen Botschaft zum neuen ETH-Gesetz, ganz neue Töne. Sie passten zu den Forderungen der Unternehmensberater nach mehr Flexibilität, nach optimierter Ressourcenallokation und nach "weitgehender Autonomie mit Manövrierraum". Cotti spielte hier auf eine Autonomie an, die Emanzipation von Bern und situationsgerechtes Entscheiden vor Ort, also in Zürich, bedeuten konnte. Seine Rede passte aber auch zum Höhepunkt jener vom Thatcherismus inspirierten Effizienzsteigerungsprogramme, die gerade unter dem Schlagwort EFFI (Effizienzsteigerung in der Bundesverwaltung) die Bundesverwaltung in mehreren Wellen durchliefen.

Erst 1993 sollte das neue ETH-Gesetz in Kraft treten. Es beschrieb die ETH als autonome öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes, die ihre Angelegenheiten selbstständig regelt und über eine garantierte Lehr-, Lern- und Forschungsfreiheit verfügte. Die Autonomie, welche die Hochschule seither am stärksten verändert hat, war allerdings die vom Bundesrat an den ETH-Rat und von dort an die Schulleitung, die Departemente und die Organisationseinheiten delegierte Budgetautonomie. Sie etablierte ein kaskadenartiges System von Leistungsaufträgen, Leistungsvereinbarungen, Berichtsverfahren und Evaluationen.

"Die neue Freiheit der Universität", die eine "operative Autonomie für Lehre und Forschung an Hochschulen" ermöglichte (Brinckmann 1998), verlangte nach einer massiven betriebswirtschaftlichen Aufrüstung der Verwaltung auf fast allen Ebenen der Hochschule. So sollte etwa das Projekt SAP, die 1997 beschlossene und 1999 realisierte Einführung der Buchhaltungs- und Personalverwaltungssoftware der Firma SAP, den neu etablierten Planungs- und Budgetierungsprozess unterstützen. Im Vordergrund standen die finanzielle Transparenz sowie eine weit gehende Autonomie bei der Budgetierung auf Departementsebene innerhalb vorgegebener Jahresziele und einem Mehrjahresplan.

Die von der Budgetautonomie ausgelöste Reglementierungs- und Regulierungsflut gehört zu den üblichen Widersprüchlichkeiten des universitären Umgangs mit neu gewonnenen Freiheitsgraden. Der im Sommer 1978 scheidende Schulratspräsident Jakob Burckhardt hatte dies fast prophetisch vorausgesehen: "Wir begegneten häufig der Widersprüchlichkeit der Übergangsregelung, die uns einerseits auferlegt, die Schulen zu koordinieren, anderseits ihre Eigenart zu wahren. Ähnliche Widersprüchlichkeiten ergeben sich ... aus der Konfrontation der Prinzipien der Autonomie, der akademischen Freiheit, der effizienten Leitung. ... Immer wieder wird Gegensätzliches nach Lösung durch Sie, meine Herren, rufen. Sie werden nicht zur Ruhe kommen" (Schulratsprotokolle, SR2:1978, Sitzung vom 30.6.1978, 560).

David Gugerli

   
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