ETHistory 1855-2005

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Konferenz des Lehrkörpers

von Katharina Poiger, Wiss. Adjunktin des Rektors

Ursprung der Mitwirkung der Professorenschaft

Die Mitwirkungsrechte der Professorenschaft wurden bereits im ersten Reglement für das Eidgenössische Polytechnikum vom 31. Juli 1854 verankert. Als Organe, durch welche die Lehrerschaft ihren Willen betätigen konnte, wurden einerseits die Gesamtkonferenz, die aus sämtlichen Professoren des Polytechnikums bestand, und andererseits die Spezialkonferenzen der sechs Abteilungen etabliert. In einer Spezialkonferenz versammelten sich alle Professoren, die an einer Abteilung unterrichteten.

Eine deutliche Stärkung des Einflusses der Lehrerschaft brachte die Reglementsrevision von 14. Februar 1881: die Gesamtkonferenz hatte fortan bei der Wahl des Rektors, damals Direktor genannt, der im Schulrat beratende Stimme erhielt, wie auch für den Vizedirektor einen Doppelvorschlag zu unterbreiten.

Das Reglement für die Eidgenössische Technische Hochschule vom 16. April 1924 führte schliesslich zu einer Unterteilung der Konferenzen der Lehrerschaft in die Gesamtkonferenz (Art. 77 – 79), die Konferenz der ordentlichen Professoren (Art. 80-82) und die Abteilungskonferenzen (Art. 83 – 90)

Die Gesamtkonferenz bestand aus sämtlichen amtierenden Professoren, Dozenten mit Lehrauftrag und Privatdozenten der Hochschule. Den Vorsitz hatte der Rektor. Die Gesamtkonferenz hatte „der Entwicklung der Hochschule ihre Aufmerksamkeit zu widmen, die Behörden auf bestehende Übelstände aufmerksam zu machen und Verbesserungen anzuregen“ (Art. 79).

Die Konferenz der ordentlichen Professoren wurde ebenfalls vom Rektor geleitet. Wichtigste Aufgabe der Konferenz der ordentlichen Professoren war die Wahl des Rektors (Art. 81).


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