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Die „Vereinsversammlung“, überlieferungsgemäss auch „Generalversammlung“ genannt, fand in der Regel alle zwei Jahre statt. Sie wurde vom Vorstand einberufen und vom Präsidenten - bei dessen Verhinderung von einem der Vize-Präsidenten - geleitet. Nebst der Behandlung der statutarischen Belange wie der Abnahme des Tätigkeitsberichtes des Ausschusses, der Genehmigung der Rechnung für die vergangene Rechnungsperiode und des Vorschlages für die kommende Rechnungsperiode sowie des Berichtes der Rechnungsrevisoren, der Entlastungserklärung an den Ausschuss, der Festsetzung der Mitgliederbeiträge, der Wahl des Präsidenten bzw. der Präsidentin und der Ernennung von Ehrenmitgliedern, hatte die Vereinsversammlung die Aufgabe, persönliche Beziehungen herzustellen.
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